Umlaufbeschluss des Gemeinderates am 7. Juni 2021, 16:00 Uhr

Auszug aus dem NÖ COVID-19-Gesetz, LGBl. Nr. 34/2020 in derzeit geltender Fassung:

„(6) Für die Dauer der Geltung von Maßnahmen betreffend die COVID-19-Pandemie, längstens jedoch bis zum 31.12.2021, ist eine Beschlussfassung im Umlaufweg oder, bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen, in einer Videokonferenz zulässig. Zu einem solchen Beschluss ist die einfache Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderates erforderlich, wenn jedoch für die betreffende Angelegenheit strengere Mehrheitserfordernisse vorgesehen sind, deren Einhaltung. Zur Beschlussfassung im Umlaufweg hat der Bürgermeister den Beschlussantrag samt den erforderlichen Sachverhaltsunterlagen unter Setzung einer Frist, die mindestens 5 Tage ab Übermittlung der Beschlussunterlagen beträgt, allen übrigen Gemeinderatsmitgliedern schriftlich zuzuleiten. Die Übermittlung kann auch in jeder technisch möglichen Weise übermittelt werden, wenn das Mitglied des Gemeinderates dieser Übertragungsart zugestimmt hat. Diese haben ihre Stimme schriftlich mit Angabe des Datums der Entscheidung abzugeben und an den Bürgermeister innerhalb der von ihm gesetzten Frist zu übermitteln. Das Ergebnis einer Beschlussfassung im Umlaufweg ist allen Gemeinderäten bekanntzugeben. Gegen-, Abänderungs- und Zusatzanträge sind im Umlaufweg nicht möglich. Die im Wege eines Umlaufs sowie im Rahmen einer Videokonferenz getroffenen Beschlüsse sind an der Amtstafel oder auf der Homepage der Gemeinde kundzumachen. Ausgenommen davon sind jene Gegenstände, die in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurden. Auch über eine Beschlussfassung im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz ist ein Sitzungsprotokoll zu führen, § 53 ist dabei sinngemäß anzuwenden. Bei der Beschlussfassung im Umlaufweg hat das Sitzungsprotokoll allfällige Stellungnahmen zu enthalten.“

Die Zustellung erfolgte am 1. Juni 2021 per E-Mail, da ALLE Gemeinderäte der elektronischen Zusendung von Kurrenden und Unterlagen per E-Mail zugestimmt haben (mit Unterschrift!)

TAGESORDNUNG

Beschlussfähigkeit: von den 21 nachweislich zur Abstimmung kontaktierten Gemeinderäten haben 19 Gemeinderäte in der vorgegebenen Zeitspanne retourniert, bis auf einen TOP sind alle Beschlüsse einstimmig gefasst worden.

Öffentlicher Teil

2. Für die Nebenflächensanierung der L5121 (Flinsdorf, Großhain, Angern, Kleinhain) werden Materialkosten in Höhe von ca. € 55.000,- veranschlagt, die Arbeiten übernimmt der NÖ Straßendienst Beschluss einstimmig

3. Das örtliche Raumordnungsprogramm soll zur Erweiterung des Betriebsgebietes Greiling abgeändert werden - Beschluss 14 Stimmen dafür, 5 Enthaltungen

5. Für die Yoga-Stunden soll es eine Preisermässigung geben, wenn die Fahrzeuge der Teilnehmer am hinteren Gemeindeparkplatz abgestellt wereden anstelle vor dem Gemeindeamt - Beschluss einstimmig

6. Ein Subventionsantrag der Pfarrbücherei Hain in Höhe von € 260,- wird einstimmig beschlossen

7. Ein Subventionsantrag der Union Tennisclubs in Höhe von € 1.000,- wird einstimmig beschlossen

8. Ein Teilungsplan (GZ 52360A) betreffend die Vermessung der L 5069 in der KG Doppel wird einstimmig beschlossen

7. Ein Sondernutzungsvertrag (STBA5-SN-197/044-2021 betreffend die L 5055, Querungen km 6,672 und km 10,426, Kanal, Grundstück Nr. 387, KG Großrust und Grundstück Nr. 382, KG Eitzendorf) wird einstimmig beschlossen

Nichtöffentlicher Teil 

1. Für die Sanierung der Radlbergerstraße wurden für den Regenwasserablauf eine Grundstücksablöse beschlossen

4. Die Vergabe einer Gemeindewohnung wird beschlossen

Hinweis: die nächste GR-Sitzung findet Ende Juni im Gemeindezentrum in "physischer Anwesenheit" und damit öffentlich statt, die CoV-Schutzmaßnahmen sind streng einzuhalten