Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss - Antragstellung bereits möglich:
Die NÖ Landesregierung beschloss einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026 für soziale Härtefälle, dieser beträgt € 150,- + zusätzlich nochmals € 150,- von der Gemeinde
Gefördert werden EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in einer NÖ Gemeinde (bzw. unserer Gemeinde) unter folgenden Kriterien:
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen) bzw.
- Arbeitslose mit einem Arbeitslosengeld/Notstandshilfe unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz bzw.
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld / NÖ Familienhilfe / NÖ Kinderbetreuungszuschusses bzw.
- sonstige EinkommensbezieherInnen mit Familieneinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz
Antragstellung jeweils bis 31. März am Gemeindeamt.