Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss - Antragstellung bereits möglich:

Die NÖ Landesregierung beschloss einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026 für soziale Härtefälle, dieser beträgt € 150,- + zusätzlich nochmals € 150,- von der Gemeinde

HeizkostenzuschussGefördert werden EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in einer NÖ Gemeinde (bzw. unserer Gemeinde) unter folgenden Kriterien:

  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen) bzw.
  • Arbeitslose mit einem Arbeitslosengeld/Notstandshilfe unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz bzw.
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld / NÖ Familienhilfe / NÖ Kinderbetreuungszuschusses bzw.
  • sonstige EinkommensbezieherInnen mit Familieneinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz

Antragstellung jeweils bis 31. März am Gemeindeamt.