Die demokratische Entscheidung: Wahl

Damit eine Wahl in repräsentativen Demokratien, bzw. eine Abstimmung in direkten Demokratien demokratischen Mindeststandards entspricht, müssen neben dem Mehrheits- oder Konsensprinzip weitere Kriterien erfüllt sein. Die konkrete Ausprägung dieser Kriterien hängt vom jeweiligen Wahlverfahren ab.

  • Allgemeine Wahl: Jeder Wahlberechtigte darf an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen (aktives Wahlrecht) und besitzt ein passives Wahlrecht.
  • Gleiche Wahl: Jeder Wahlberechtigte hat gleich viele Stimmen.
  • Freie Wahl: Es darf kein Zwang auf die Wähler ausgeübt werden.
  • Unmittelbare Wahl: Bei einer Personenwahl wird die Stimme unmittelbar einem Kandidaten gegeben.
  • Geheime Wahl: Um die freie Wahl zu sichern, wird häufig geheim abgestimmt. Dabei sollte auch hinreichend viel Zeit für die Entscheidung zur Verfügung stehen.

Als Ergebnis der Freiheit, zu kandidieren (passives Wahlrecht), kann es zur Situation kommen, dass nur ein Kandidat zur Wahl steht. Eine echte Entscheidung kann freilich nur getroffen werden, wenn es mehrere Alternativen gibt. Dennoch gilt aber auch eine Abstimmung mit nur einer Alternative als demokratisch, sofern die anderen Demokratiekriterien gewahrt bleiben.

Eine Demokratie setzt die Einhaltung der Grundrechte voraus. Insbesondere gilt dies für die

  • Meinungsfreiheit und Pressefreiheit: Der politischen Entscheidung sollte ein freier Austausch der Meinungen und Standpunkte vorausgehen.
  • Organisationsfreiheit: Damit ist die Freiheit gemeint, frei Parteien und Organisationen zu bilden.
  • Rezipientenfreiheit: Im Idealfall sollte jeder Teilnehmer wissen und verstehen, was er entscheidet. Da Wissen und Verstehen aber nur schwer überprüfbar sind, gilt als Demokratiekriterium der freie Zugang zu allen Informationen, die für die Entscheidung maßgeblich sind.