obritzberg.info - umfassende Information für unsere Bürger:
Kurznachricht: für die gemeinsame Pfarrfahrt "Unbekanntes Mähren" von 8. bis 12. Juni sind noch Plätze frei
* (30.03.2026) NÖ Gemeindeordnung - "Enthaltung" entfällt:
Die NÖ Gemeindeordnung, die Basis der Gemeinderatsarbeit, wurde ein weiteres Mal angepasst und novelliert. Unter anderem wurde nunmehr festgelegt, dass Stimmenthaltungen nicht mehr zulässig sind. Diese gelten als Ablehnungen und sind entsprechend im Protokoll zu berücksichtigen. Damit ist klargestellt, dass der/die Vorsitzende nur mehr nach der Zustimmung zu Anträgen fragen muss.
* (29.03.2026) Weihbischof zelebrierte Palmsonntagsgottesdienst:
Die Kirchgänger in Kleinhain staunten nicht schlecht, als Anton Leichtfried aus der Sakristei kommend den Palmsonntagsgottesdienst in Kleinhain zelebrierte. Vermutlich etwas weniger beeindruckt zeigte er sich von der Anzahl der Kirchenbesucher, dafür umso mehr von den Darbietungen des Hainer Kirchenchores, was er ausdrücklich betonte.
Es war dies nicht das erste Mal, dass er diese Kirche betrat, schon einmal, im Mai 2018, war er bei der Pfarrvisitation in Hain. Und es wird auch nicht das letzte Mal sein, denn er wird auch den Ostergottesdient in Kleinhain feierrn, und dann auch den Frühschoppen im HdG besuchen.
* (29.03.2026) Hainer Madonna wird ausgestellt:
Die doppelseitige geschnitzte Madonna mit Kind aus Holz mit völlig gleicher Vorder- und Rückseite, ein Kultbild, das an die alte Wallfahrt erinnert. Sicher ist die große Seltenheit einer solchen Darstellung und die Entstehungszeit um 1520 (Expertise des BDA Wien 2016: geschaffen von einem bedeutenden Künstler seiner Zeit aus dem Bereich des heutigen NÖ). Sie wurde bereits 1968 und zuletzt 2015/2016 aufwendig restauriert und seitdem "schwebend" im Mittelschiff aufgehängt.
Am 10. April wird diese Statue abgenommen, um für ca. ein halbes Jahr Teil der Diözesanausstellung zu werden. Wer also noch einmal einen Blick auf diese besondere Kultfigur werfen will, muss zu Ostern die Kirche besuchen.
* (28.03.2026) Die Karwoche in unseren Pfarren:

Für unsere Schüler und Lehrer sowie in unseren Kindergärten haben die Osterferien begonnen.
Mit dem morgigen Palmsonntag beginnt für die Christen die Karwoche, die mit der Auferstehungsfeier und dem Osterfest seinen Höhepunkt findet. Kinder werden in den Dörfern wieder die Gebetszeiten "einratschen" - bitte um Vorsicht!
Unsere Pfarren laden herzlich ein, diese Woche im Gedenken an die Passion Christi mitzufeiern.
* (28.03.2026) 2. Phase für Hochwasserschutz Landhausen vor Umsetzung:
Durch die Umlegung der Straße am Sonnenhang samt Erneuerung des Kanales, den optimierten Einlauf von Regenwässern und der Straßenquerung wurde die 1. Phase des Hochwasserschutzes Landhausen / Sonnenhang bereits aufwändig umgesetzt.
Nach JAHRELANGEN intensiven Verhandlungen mit Grundstücksbesitzern - übergescheite Querschüsse haben diese nicht gerade leichter gemacht! - ist es nun endlich soweit, dass die benötigten Flächen mit Kauf- und/oder Tauschvertrag bzw. Nutzungsvereinbarung für Rückhaltemaßnahmen zur Verfügung stehen.
Auch die Verhandlungen mit der NÖ Straßenverwaltung wurden erfolgreich abgeschlossen und die Querung der Landesstraße für die Rückhaltebeckenabläufe so ermöglicht.
Bei der kommenden Sitzung des Gemeinderates am Dienstag werden die nun erforderlichen Beschlüsse gefasst werden. Damit erfolgt die finale Planung, diese umfasst auch die zu erwartenden Kosten (bisher gab es logischerweise nur grobe Schätzungen), für die letztendlich um Förderung angesucht wird.
Der Baubeginn soll raschestmöglich erfolgen, die budgetären Mittel stehen gemäß 1. NVA2026 bereit!
* (28.03.2026) Vorschau auf die kommende Woche:
* (27.03.2026) Aus dem Parlament - Führerscheingesetz, StVO und KFG:
Die Novelle des Führerscheingesetzes sieht bei technisch unterstütztem Prüfungsbetrug eine Verdoppelung der Sperrfrist für den Wiederantritt vor (nun 18 Monate), dafür können reguläre Wiederantritte (weil z.B. "durchgefallen") bereits nach 12 Tagen erfolgen. Die zweijährige Befristung der Klasse C und D ab dem vollendeten 60. Lebensjahr entfällt und nur die allgemeine fünfjährige Befristung gilt weiterhin.
Künftig sollen automationsunterstützte Zufahrtskontrollen durch Aufzeichnung der Kennzeichen die Steigerung der Verkehrssicherheit im Hinblick auf Fahrverbote, Fußgängerzonen oder Bodenmarkierungen unterstützen.
E-Mopeds gelten nun als Kraftfahrzeuge, daher unterliegen sie einer Zulassungspflicht, wodurch das Benützen von Radfahranlagen nicht mehr gestattet ist und eine Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht besteht.
Die Helmpflicht wurde bei E-Bikes auf 14 Jahre und bei E-Scootern auf 16 Jahre angehoben. Ausnahmslos darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren, der Blutalkohol unter 0,5 Promille muss eingehalten werden und das Gerät braucht eine Klingel und Blinklichter, damit es zulässig ist.
* (27.03.2026) FF-Unterabschnitt 7 probte den Ernstfall:
Das WSZ des GVU St. Pölten in Schweinern war das Übungsobjekt der Unterabschnittsübung am 21. März. Angenommen wurde ein nicht ganz unwahrscheinlicher Fall eines Müllbehältnis-Brandes infolge von beschädigten Altbatterien. Besonders Lithium-Ionen-Akkus sind eine oftmalige Zündquelle, man merkt es an den vielen Müllbränden.
Im Anschluss an die Übung gab es eine Besichtigung des WSZ und Verpflegung für die FF-Kameraden.
* (27.03.2026) KDZ passt Berechnungen an das Land an:
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder riesige Abweichungen bei der Berechnung der Freien Finanzspitze und des "Haushaltspotentials" und anderer Vergleichswerte der Gemeinden in NÖ.
Zum Unterschied zur amtlichen Berechnung durch das Land NÖ verwendete das KDZ nur eine sehr, sehr vereinfachte Berechnungsmethode (eigentlich "Schätzmethode"), die man gut und gerne auch als eine Art "Milchmädchenrechnung" bezeichnen könnte. So wurden z.B. Förderungen durch das Land NÖ einfach nicht miteingerechnet.
Das ergab daher immer wieder enorme Differenzen in den Zahlen (so wurde eine Gemeinde mit 2 Mio. Euro Barbestand als "nicht zahlungsfähig und kreditwürdig" dargestellt), da der Kassenanfangsbestand als "nicht vorhanden" angesehen wurde.
Nun hat das KDZ angekündigt, die Berechnung an die des Landes "anzunähern" oder überhaupt anzugleichen. So stellt sich die Frage, warum das nicht schon bisher passiert ist - und warum man so manchem "Milchmädchen" einen Grund für die falsche Finanzzahlendarstellung gegeben hat.
Zu den weiteren Kurzinfos 2026 bzw. 2025 / 2024 / 2023 / 2022 / 2021 / 2020 / 2019 / 2018 / 2017 / 2016 / 2015

