Umlaufbeschluss des Gemeinderates am 14. Aug. 2020, 20:00 Uhr

Auszug aus dem NÖ COVID-19-Gesetz, LGBl. Nr. 34/2020 in derzeit geltender Fassung:

„(6) Für die Dauer der Geltung von Maßnahmen betreffend die COVID-19-Pandemie, längstens jedoch bis zum 31.12.2020, ist eine Beschlussfassung im Umlaufweg oder, bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen, in einer Videokonferenz zulässig. Zu einem solchen Beschluss ist die einfache Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderates erforderlich, wenn jedoch für die betreffende Angelegenheit strengere Mehrheitserfordernisse vorgesehen sind, deren Einhaltung. Zur Beschlussfassung im Umlaufweg hat der Bürgermeister den Beschlussantrag samt den erforderlichen Sachverhaltsunterlagen unter Setzung einer Frist, die mindestens 5 Tage ab Übermittlung der Beschlussunterlagen beträgt, allen übrigen Gemeinderatsmitgliedern schriftlich zuzuleiten. Die Übermittlung kann auch in jeder technisch möglichen Weise übermittelt werden, wenn das Mitglied des Gemeinderates dieser Übertragungsart zugestimmt hat. Diese haben ihre Stimme schriftlich mit Angabe des Datums der Entscheidung abzugeben und an den Bürgermeister innerhalb der von ihm gesetzten Frist zu übermitteln. Das Ergebnis einer Beschlussfassung im Umlaufweg ist allen Gemeinderäten bekanntzugeben. Gegen-, Abänderungs- und Zusatzanträge sind im Umlaufweg nicht möglich. Die im Wege eines Umlaufs sowie im Rahmen einer Videokonferenz getroffenen Beschlüsse sind an der Amtstafel oder auf der Homepage der Gemeinde kundzumachen. Ausgenommen davon sind jene Gegenstände, die in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurden. Auch über eine Beschlussfassung im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz ist ein Sitzungsprotokoll zu führen, § 53 ist dabei sinngemäß anzuwenden. Bei der Beschlussfassung im Umlaufweg hat das Sitzungsprotokoll allfällige Stellungnahmen zu enthalten.“

Die Zustellung erfolgte - nach Vorankündigung bei der letzten GR-Sitzung wegen der notwendigen Beschlussfassung in der Urlaubszeit - am 6. August per E-Mail, da ALLE Gemeinderäte der elektronischen Zusendung von Kurrenden und Unterlagen per E-Mail zugestimmt haben (mit Unterschrift!)

TAGESORDNUNG

Beschlussfähigkeit: von den 21 nachweislich zur Abstimmung kontaktierten Gemeinderäten haben 2 Gemeinderäte (GR Michael Hauser, GR Markus Speiser - beide WIR) keine Abstimmung retourniert.

Öffentlicher Teil

2) Einstimmig (bei 2 fehlenden Abstimmungsergebnissen) beschlossen wurden mehrere Teilungsplänein den KG Pfaffing, Winzing und Obritzberg. Dabei geht es um Grundstücksbegradigungen und -einlösungen, Tausch und tw. Kauf von und an die Öffentliche Hand (Gemeinde, landesstraßenverwaltung) im Zuge von Grenzbegradigungen und Berichtigungen.

3) Einstimmig (bei 2 fehlenden Abstimmungsergebnissen) beschlossen wurden ein Teilungsplan in der KG Hain beim ehemaligen Kindergarten Hain / Birkengasse. Dabei geht es um Grundstücksbegradigungen und -einlösungen von und an die Öffentliche Hand.

Nichtöffentlicher Teil

Bis zum Ablauf des Stillhalteabkommens für die Auftragsvergabe unterliegt dieser Tagesordnungspunkt der Amtsverschwiegenheit und ist somit noch "Nichtöffentlich"

1) Siedlungserweiterung - Auftragsvergabe (unterliegt Amtsverschwiegenheit, Datenschutz & Stillhaltefrist) - nähreres folgt nach Frist-Ende