Umlaufbeschluss des Gemeinderates am 12. Juli 2021, 20 Uhr

Auszug aus dem NÖ COVID-19-Gesetz, LGBl. Nr. 34/2020 in derzeit geltender Fassung:

„(6) Für die Dauer der Geltung von Maßnahmen betreffend die COVID-19-Pandemie, längstens jedoch bis zum 31.12.2021, ist eine Beschlussfassung im Umlaufweg oder, bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen, in einer Videokonferenz zulässig. Zu einem solchen Beschluss ist die einfache Mehrheit aller Mitglieder des Gemeinderates erforderlich, wenn jedoch für die betreffende Angelegenheit strengere Mehrheitserfordernisse vorgesehen sind, deren Einhaltung. Zur Beschlussfassung im Umlaufweg hat der Bürgermeister den Beschlussantrag samt den erforderlichen Sachverhaltsunterlagen unter Setzung einer Frist, die mindestens 5 Tage ab Übermittlung der Beschlussunterlagen beträgt, allen übrigen Gemeinderatsmitgliedern schriftlich zuzuleiten. Die Übermittlung kann auch in jeder technisch möglichen Weise übermittelt werden, wenn das Mitglied des Gemeinderates dieser Übertragungsart zugestimmt hat. Diese haben ihre Stimme schriftlich mit Angabe des Datums der Entscheidung abzugeben und an den Bürgermeister innerhalb der von ihm gesetzten Frist zu übermitteln. Das Ergebnis einer Beschlussfassung im Umlaufweg ist allen Gemeinderäten bekanntzugeben. Gegen-, Abänderungs- und Zusatzanträge sind im Umlaufweg nicht möglich. Die im Wege eines Umlaufs sowie im Rahmen einer Videokonferenz getroffenen Beschlüsse sind an der Amtstafel oder auf der Homepage der Gemeinde kundzumachen. Ausgenommen davon sind jene Gegenstände, die in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurden. Auch über eine Beschlussfassung im Umlaufweg oder in einer Videokonferenz ist ein Sitzungsprotokoll zu führen, § 53 ist dabei sinngemäß anzuwenden. Bei der Beschlussfassung im Umlaufweg hat das Sitzungsprotokoll allfällige Stellungnahmen zu enthalten.“

Die Zustellung erfolgte am 6. Juli 2021 per E-Mail, da ALLE Gemeinderäte der elektronischen Zusendung von Kurrenden und Unterlagen per E-Mail zugestimmt haben (mit Unterschrift!)

TAGESORDNUNG

Beschlussfähigkeit: von den 21 nachweislich zur Abstimmung kontaktierten Gemeinderäten haben wieder nur 19 Gemeinderäte (nicht abgestimmt haben die WIR-GR Speiser und Hauser) in der vorgegebenen Zeitspanne retourniert.

Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst, bei 3 der 5 Beschlüsse verweigerte SP-GR Thoma die Abstimmung, weil ihm - nach seiner Stellungsnahme anzunehmen - möglicherweise "der Durchblick fehlt".

Öffentlicher Teil

1) Diverse Kreditaufnahmen

Wie im Zuge der Gemeinderatssitzung am 29.06.2021 besprochen, sollen die für heuer geplanten Darlehensaufnahmen gemäß der Empfehlung des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung Gemeinden, sowie der Fa. Kommunal-Beratung GmbH nun doch mit einer variablen Verzinsung erfolgen. Bei der im März durchgeführten Ausschreibung wäre die Hypo NÖ auch bei einer variablen Verzinsung Bestbieter gewesen. Dennoch wurde noch ein zusätzliches Angebot der Hypo OÖ (Bestbieter der für die Umschuldung eingeholten Angebote) angefordert.

a) LWL-Projekt
Antrag der Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Darlehensaufnahme für das LWL-Projekt in Höhe von € 450.000,- bei der Hypo OOE (Laufzeit 25 Jahre, variabler Zinssatz auf Basis 6-Monats-EURIBOR mit 0,24 % Aufschlag, keine Berücksichtigung des negativen Indikatorwertes) beschließen - Beschluss einstimmig.

b) Anschaffung FF-Fahrzeuge
Antrag der Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Darlehensaufnahme für die Anschaffung der FF-Fahrzeuge in Höhe von € 365.000,- bei der Hypo OOE (Laufzeit 20 Jahre, variabler Zinssatz auf Basis 6-Monats-EURIBOR mit 0,23 % Aufschlag, keine Berücksichtigung des negativen Indikatorwertes) beschließen - Beschluss einstimmig.

c) Abwasserbeseitigungsanlage
Antrag der Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Darlehensaufnahme für die Abwasserbeseitigungsanlage in Höhe von € 380.000,- bei der Hypo OOE (Laufzeit 30 Jahre, variabler Zinssatz auf Basis 6-Monats-EURIBOR mit 0,28 % Aufschlag, keine Berücksichtigung des negativen Indikatorwertes) beschließen - Beschluss einstimmig.

d) Wasserversorgungsanlage
Antrag der Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Darlehensaufnahme für die Wasserversorgungsanlage in Höhe von € 430.000,- bei der Hypo OOE (Laufzeit 30 Jahre, variabler Zinssatz auf Basis 6-Monats-EURIBOR mit 0,28 % Aufschlag, keine Berücksichtigung des negativen Indikatorwertes) beschließen - Beschluss einstimmig.

e) Straßen- und Wegebau
Antrag der Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Darlehensaufnahme für den Straßen- und Wegebau in Höhe von € 400.000,- bei der Hypo OOE (Laufzeit 15 Jahre, variabler Zinssatz auf Basis 6-Monats-EURIBOR mit 0,16 % Aufschlag, keine Berücksichtigung des negativen Indikatorwertes) beschließen - Beschluss einstimmig.

Hinweis: die nächste GR-Sitzung findet im September in "physischer Anwesenheit" und damit öffentlich statt, die jeweils gültigen CoV-Schutzmaßnahmen sind einzuhalten